Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuelle Stadtspaziergänge

  1. Die Tourist-Information Fürth vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns StadtführerInnen an interessierte Einzelgäste und an Gruppen. Vertragspartner einer solchen Führung sind die Besteller einerseits und der/die StadtführerIn andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.

  2. Das Honorar für die Stadtführung richtet sich nach den aktuellen Preisen.

  3. Der/die StadtführerIn ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf der 30 Minuten steht es ihm/ihr frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.

  4. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem/der StadtführerIn vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob - falls der/die StadtführerIn nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

  5. Wird eine bestellter Stadtspaziergang nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 24 Std. vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars berechnet.

  6. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar im unmittelbaren Anschluss an die Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den/die StadtführerIn ausbezahlt. Auf Wunsch kann die Bezahlung auch über die Tourist-Information Fürth vereinbart werden.

  7. Die Stadtführerin bzw. der Stadtführer haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

  8. Der/die BestellerIn einer Stadtspazierganges erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er/sie von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er/sie sie an, wenn er/sie nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

  9. Anfallende Eintrittskosten sind grundsätzlich bar zu bezahlen.

  10. Die Berechnung für jede weitere angefangene Stunde gilt nur, wenn die angefangene Stunde unmittelbar an die vorausgegangene anschließt und diese um mehr als 15 Minuten überschreitet. Verlässt der Stadtführer die Gruppe auf deren Veranlassung wegen einer Unterbrechung und nimmt die Führung zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, so zählt dieses honorarmäßig als neue Führung.

 

Copyright: © Stadt Fürth 2012
morelink: http://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-101/139_read-601/