Trotz Coronakrise kann die Abholung der Geburtsurkunden für Neugeborene nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ebenso sind Terminvereinbarungen für Erklärungen zur Namensführung eines Kindes möglich. Dies gilt zum Beispiel für:
Bürgerinnen und Bürger, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen trotz Terminvereinbarung nicht ins Standesamt kommen.
Hinweis: Ohne vorherige Terminvereinbarung ist ein Aufsuchen des Standesamts nicht möglich. Erscheinen trotzdem Bürgerinnen und Bürger ohne Termin im Standesamt, können diese zwar einen (späteren) Termin vereinbaren, ihr Anliegen wird aber an diesem Tag nicht behandelt.