Kurzbeschreibung:
Sterbefälle von Personen, die in Fürth verstorben sind, werden beim Standesamt Fürth beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Weitere Informationen und Hinweise über vorzulegende Dokumente für die Sterbefallbeurkundung erhalten Sie über das untenstehende Merkblatt.
Personen, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen nicht ins Standesamt kommen.
Hinweis:
Die Anmeldung eines Sterbefalles ist in Zimmer 219 zu den Öffnungszeiten des Standesamts Fürth möglich. Vorsprachen zur Sterbefallbeurkundung sind grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten vor Ende der jeweiligen Öffnungszeiten möglich.
Informationen für Bestatter, Überführungen usw. siehe auch im Rathauswegweiser unter "Bestattungsabteilung, Bestattungswesen (Standesamt)"
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