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Steuerabteilung - Hundesteuer

Kontakt
Telefon: (0911) 974-1382
Fax: (0911) 974-1387
E-Mail senden
Gebäude:
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90765 Fürth
2. Stock, Zimmer 213c
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und Montag 13.30 bis 16.30 Uhr.

Barrierefreier Zugang? ja
Kurzbeschreibung:

In der Kleeblattstadt gibt es zurzeit etwa 5500 Hunde (stand Juli 2022). 

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Fürth eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass die "Vierbeiner" vom Halter ordnungsgemäß bei der Kämmerei der Stadt Fürth angemeldet sind.

Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Stadtgebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Mit der Anmeldung wird das Tier registriert und erhält eine Hundesteuermarke. Ein positiver Nebeneffekt: Dadurch können entlaufene oder verloren gegangen Tiere leichter zum "Frauchen oder Herrchen" zurückgebracht werden.

Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird auch mit Bußgeld geahndet.

Übergeordnete Dienststelle
Kämmerei (Stadtkämmerei)
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Dienstleistungen und weitere Infos:

Hundesteuer

Dokumente

Hundehaltungsverordnung - HVO [31-10] (0,68 MB)
Hundesteuererhebung [22-4] (0,16 MB)

Links

Anmeldung von Hunden (Hundesteuer)
Abmelden von Hunden (Hundesteuer)
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