Kurzbeschreibung:
Der Immissionsschutz dient dem Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Der Immissionsschutz kümmert sich um die Genehmigung und die Überwachung von immissionsschutzrechtlich (nicht) genehmigungspflichtigen Anlagen.
Zudem wird Geruchs-, Geräusch-, Lichtbeschwerden nachgegangen.
Das Aufgabengebiet gliedert sich dabei wie folgt auf:
1. Vollzug Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Genehmigung
- Überwachung
- Störfallvorsorge
- Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Links zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, zur Störfallverordnung (12. BImSchV) und zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) sind am Ende der Seite aufgeführt.
2. Luft
- Luftreinhaltedaten
- Aufstellung Luftreinhalteplan
- Beschwerdemanagement zu Gerüchen
Eine Linksammlung zum Thema ist am Ende der Seite aufgeführt.
3. Lärmschutz
- Lärmaktionsplanung
- Überwachung Gewerblicher Lärm
- Überwachung Veranstaltungslärm
- Überwachung Sportanlagen Lärm
- Überwachung Baustellenlärm
- Vollzug Maschinenlärmverordnung (32. BImSchV)
Eine Linksammlung zum Thema ist am Ende der Seite aufgeführt.
4. Licht
- Überwachung Lichtimmissionen
Links zu weiteren Informationen und einer Broschüre sind am Ende der Seite aufgeführt.
5. Mobilfunk
- Organisation Runder Tisch "Mobilfunk"
- Information über Mobilfunkmasten-Standorte
- Vollzug der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
Links zu einer Liste der Mobilfunkstandorte in Fürth und zur Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind am Ende der Seite aufgeführt.
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