Städte- und Wohnungsbauförderung

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Telefon: (0911) 974-3340
Fax: (0911) 974-3302
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Gebäude:
Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Ebene 3.1.
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.

Barrierefreier Zugang? ja


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Herr Kunz
Etage: Ebene 3.1., Zimmer 303

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Kurzbeschreibung:

Die Abteilung Städte- und Wohnungsbauförderung betreut Maßnahmen aus den Bereichen Wohnungsbau und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Schwerpunktmäßig wird das Bund-Land-Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ koordiniert und bearbeitet.

Gegenstand der Städtebauförderung sind städtebauliche Sanierungsmaßnahmen einschl. Maßnahmen im Rahmen des Programms „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“. Ziel der Maßnahmen der Städtebauförderung ist es, insbesondere durch Ausbau der kommunalen Infrastruktur, durch Sanierung und Modernisierung sowie zweckentsprechende Umnutzung des Altbaubestandes die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine attraktive und vitale Nutzungsvielfalt in der Innenstadt erhalten bleibt. Im Programm „Soziale Stadt“ mit der Städtebauförderung als Leitprogramm soll durch eine weitreichende Maßnahmenbündelung die ganzheitliche, d.h. soziale und bauliche Erneuerung und Stabilisierung im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ erreicht werden.

Die Städtebauförderung berät auch über die Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiräumen.

Die Wohnungsbauförderung berät über Fördermöglichkeiten beim Bau oder Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims sowie beim Umbau in behindertengerechten Wohnraum.

Ferner wird über die Förderung von Mietwohnungen im Rahmen des bayererische Wohnungsbauprogramms und des bayerische Modernisierungsprogramms informiert.

Für die Gewährung von Fördermitteln müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Zu deren Feststellung sind in der Regel persönliche Gespräche und die Vorlage begründender Unterlagen erforderlich. Wir bitten daher, von Förderanfragen per Mail abzusehen und einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

Übergeordnete Dienststelle
Stadtplanungsamt
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