Kurzbeschreibung:
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz deckt folgende Aufgabengebiete ab:
- Information und Beratung zu Jugendschutzgesetzen
- Kinder- und Jugendmedienschutz (Fernsehen, Video, Computer, Internet)
- Projektarbeit zu den Themenbereichen wie Suchtvorbeugung, Gewaltprävention, Mediennutzung
- Bildungs- und Freizeitprogramme
- Veranstaltungen und Seminare
- Jugendschutzkontrollen
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen für Jugendveranstaltungen (JuSchG) und nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Alle Aufgaben werden in der Regel in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Schulen, Jugendeinrichtungen, Institutionen usw. wahrgenommen.
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