Wohngeldstelle
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt werden kann.
Grundsätzlich hat jede/r einkommensschwache Bürgerin und Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Es gibt deshalb sowohl Wohngeld für Mieter als auch für Eigentümer von Eigenheimen oder Wohnungen, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.
Alle Informationen und Unterlagen, die für einen Antrag wichtig sind, finden Sie im Artikel "Informationen zum Wohngeld" am Ende dieser Seite unter "Dienstleistungen und weitere Infos".
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