Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Damit eine im Ausland ausgesprochene Scheidung auch in Deutschland anerkannt wird, bedarf es der Prüfung durch die Landesjustizverwaltung; in Bayern durch das Oberlandesgericht in München.

Einzureichen ist die vollständige Ausfertigung der ausländischen Entscheidung mit Rechtskraftvermerk (mit Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer), die Heiratsurkunde (ausländische Heiratsurkunden bedürfen auch der Vorlage einer Übersetzung) der aufgelösten Ehe, Nachweise zur Staatsangehörigkeit und eine aktuelle Einkommensbescheinigung.

Das Antragsformular bekommen Sie im Standesamt Fürth oder über die Homepage des Oberlandesgerichts in München.

Bei gleicher Staatsangehörigkeit einer Heimatstaat-Entscheidung ist ein vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung vorgesehen. Bei sogenannten EU-Scheidungen (außer Dänemark) ist keine offizielle Anerkennung erforderlich. Wegen der geltenden Fristen ist im Einzelfall eine Nachfrage beim Standesamt empfehlenswert.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Eheschließung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1590
Fax: (0911) 974-1595
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 214 bis 217 und 220
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Für ausschließlich deutsche Staatsangehörige:
Frau Schneider
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 214

Telefon: (0911) 974-1590

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung:
Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. 
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte im Abschnitt 'Dokumente'.
 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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Namenrechtliche Erklärung, Berichtigung und Nachbeurkundung von Geburt, Eheschließung, Sterbefall im Ausland (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1591
Fax: (0911) 974-1594
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Wanner
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1591

Fax: (0911) 974-1594

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Es sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
  • Namensänderung 
    1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
    2. Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
    3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    4. Angleichungserklärung (z.B. für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen)
    5. Neusortierung von Vornamen
    6. Erklärung nach § 45 b PStG
  • Berichtigung von fehlerhaften Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung, Geburt oder Sterbefall war im Ausland)
 

 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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