Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Kirchensteuer (Austritt aus der Kirche)
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung ist das Standesamt Fürth, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Bei weiteren gemeldeten Wohnsitzen können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten. Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor. An mitzubringenden Unterlagen ist dazu lediglich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (i.d.R. Bundespersonalausweis) erforderlich. Falls Sie nur einen Lichtbildausweis besitzen, der keine Angabe Ihrer Meldeadresse enthält (z.B. Reisepass), ist zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung erforderlich, da Ihnen andernfalls weitere Kosten beim Standesamt entstehen. Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.

Kosten: Für eine Austrittserklärung fallen Kosten in Höhe von 35 EUR pro Person an. Bei Verlust bzw. Zweitausstellung der Bescheinigung über den Kirchenaustritt wird für jede weitere Ausfertigung eine Gebühr in Höhe von 10 EUR erhoben.
Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte aus dem untenstehenden Merkblatt.
Infoblatt:
Informationen zum Kirchenaustritt (pdf, 0,04 MB)