Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Geburtsname (Wiederannahme nach Auflösung der Ehe)
Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe:
Wenn die Ehegatten bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können sie nachträglich, ohne an eine Frist gebunden zu sein, einen Ehenamen erklären. Sie können gegenüber dem Standesamt entweder den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.

Hinzufügung des Geburtsnamens oder eines früheren Familiennamens zum Ehenamen:
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen bzw. den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Hierdurch dürfen im Regelfall keine „Dreifachnamen“ entstehen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.

Widerruf der Hinzufügung des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens:
Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder eines Familiennamens zum Ehenamen kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist anschließend nicht mehr zulässig. Der Ehegatte führt dann in der Ehe nur noch seinen Ehenamen.

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe:
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Namensänderung nach Eheschließung im Ausland:
Oben aufgeführte Möglichkeiten der Namensänderungen gelten in der Regel ebenso für Ehegatten, die im Ausland geheiratet haben und ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Da dies jedoch unter Umständen von der Staatsangehörigkeit der Ehegatten und den Regelungen in den verschiedenen Ländern abhängig ist, kann im Rahmen dieses Internetauftritts hierzu keine ausführliche Information angeboten werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Standesamt.

Kosten: Die Gebühr für eine Namensänderung durch das Standesamt beträgt zwischen 42 EUR und 72 EUR. In Einzelfällen können auch höhere Kosten anfallen. Sie können beim Standesamt Fürth die Gebühren in bar oder mit EC-Karte begleichen.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Namenrechtliche Erklärung, Berichtigung und Nachbeurkundung von Geburt, Eheschließung, Sterbefall im Ausland (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1591
Fax: (0911) 974-1594
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Wanner
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1591

Fax: (0911) 974-1594

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Kurzbeschreibung:
Es sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
  • Namensänderung 
    1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
    2. Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
    3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    4. Angleichungserklärung (z.B. für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen)
    5. Neusortierung von Vornamen
    6. Erklärung nach § 45 b PStG
  • Berichtigung von fehlerhaften Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung, Geburt oder Sterbefall war im Ausland)
 

 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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