Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Verlängerung der Gültigkeit einer Führerschein-Klasse beantragen
Verlängerung der Gültigkeit einer Klasse beantragen

Mitzubringen sind:
• gültiger Bundespersonalausweis oder Pass
• Führerschein
• ein biometrisches Lichtbild
• die Gebühr beträgt 42,6o Euro

Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE und die Schlüsselzahl CE79
• ärztliche Untersuchung
• augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten
• Falls Eintrag Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation – erfolgen soll Nachweis bzw. Nachweise über Grundqualifikation oder Weiterbildung
• Gebühr von 28,6o Euro

Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE
• Leistungsdiagnostik ab dem 50. Lebensjahr; gilt auch, wenn der 50. Geburtstag in dem zu verlängernden Zeitraum liegt
• Nachweis über ärztliche Untersuchung
• augenfachärztliches Zeugnis bzw. Gutachten

falls Eintrag Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation – erfolgen soll:
• Nachweis bzw. Nachweise über Grundqualifikation oder Weiterbildung
• ein behördliches Führungszeugnis ist im Bürgeramt zu beantragen (die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 13 Euro)
• Gebühr in Höhe von 28,6oEuro
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-22 77
Fax: (0911) 974-22 49
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Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer E 31 bis 34
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
Montag von 13 bis 16 Uhr
Donnerstag von 13 bis 15 Uhr
Mittwoch geschlossen.

Grundsätzlich sind Vorsprachen in der Führerscheinstelle nur noch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Dies ist jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle möglich. Schließung der Wartemarkenvergabe erfolgt jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss.

Sie können für die Aushändigung von Führerscheinen auch eine Person Ihrer Wahl bevollmächtigen. Benötigt werden hierfür eine schriftliche Vollmacht und jeweils die Personalausweise der antragstellenden Person sowie der bevollmächtigten Person.

Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Aufgrund sehr hoher Nachfrage können auch frühzeitige Sperrungen der Aufrufanlage notwendig werden.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Lipsz
Funktion: Abteilungsleitung Führerscheinbehörde, Überprüfung Fahreignung.

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 24

Telefon: (0911) 974-22 77

Fax: (0911) 974-22 49

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Herr Abele
Funktion: Abteilungsleitung Führerscheinbehörde, Überprüfung Fahreignung

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 27

Telefon: (0911) 974-22 77

Fax: (0911) 974-22 49

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Herr Pappenheimer
Funktion: Beantragung von Führerscheinen, Fahrgastbeförderung

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 32

Telefon: (0911) 974-22 77

Fax: (0911) 974-22 49

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Frau Pflaumann
Funktion: Beantragung von Führerscheinen, Fahrgastbeförderung

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 31

Telefon: (0911) 974-22 77

Fax: (0911) 974-22 49

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Frau Rupp
Funktion: Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem, Fahrerlaubnis auf Probe

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 26

Telefon: (0911) 974-22 77

Fax: (0911) 974-22 49

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Frau Kvint
Funktion: Beantragung von Führerscheinen, Fahrgastbeförderung

Etage: Erdgeschoss, Zimmer 33

Telefon: (0911) 974-22 77

Fax: (0911) 974-22 49

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Übergeordnete Dienststelle
Straßenverkehrsamt
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