Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.
Sterbefälle von Personen, die in Fürth verstorben sind, werden beim Standesamt Fürth beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Weitere Informationen und Hinweise über vorzulegende Dokumente für die Sterbefallbeurkundung erhalten Sie über das untenstehende Merkblatt.
Hinweis:
Die Anmeldung eines Sterbefalles ist in Zimmer 219 zu den Öffnungszeiten des Standesamts Fürth möglich. Vorsprachen zur Sterbefallbeurkundung sind grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten vor Ende der jeweiligen Öffnungszeiten möglich.
Informationen für Bestatter, Überführungen usw. siehe auch im Rathauswegweiser unter "Bestattungsabteilung, Bestattungswesen (Standesamt)"
Die Bestattungsabteilung im Standesamt Fürth berät Sie in allen Fragen über Bestattungsarten und deren Kosten. Bei einem aktuellen Trauerfall erhalten Sie Auskunft über die Bestellung von Friedhofsleistungen sowie über Bestattungs- und Grabgebühren. Die Bestattungsabteilung ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei Erwerb, Verlängerung oder Verzicht bzw. Umschreibung von Grabnutzungsrechten. Anträge auf Umbettungen sind ebenfalls hier zu stellen. Bei persönlicher Vorsprache in Grabangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich!
Wir empfehlen Ihnen, bereits zu Lebzeiten mit Hilfe eines Vorsorgevertrages Bestimmungen über Bestattung und Grabstätte zu treffen. Der Vorsorgevertrag ist bei einem Bestattungsunternehmen abzuschließen, da die Stadt Fürth keinen eigenen städtischen Bestattungsdienst hat.
Informationen für Bestatter
Bestatter werden gebeten, die Vorfahrpflicht vor der Überführung zu beachten (Details unter Dokumente "Vorfahrpflicht") Informationen zur Sterbefallbeurkundung siehe auch im Rathauswegweiser unter "Sterbefallbeurkundung (Standesamt)"