Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Ehe für alle
Die Begründung der Lebenspartnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts konnte in Bayern beim Standesamt bis 30. September 2017 erfolgen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.

Deutsche gleichgeschlechtliche Paare, von denen mindestens ein Verlobter den Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Fürth hat, können sich für die Eheschließung im Standesamt Zimmer 214 oder 215 anmelden. Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erfahren Sie durch vorherigen Anruf im Standesamt. Die Unterlagen müssen dann beschafft und bei uns vorgelegt werden. Dazu würde im Verhinderungsfalle auch genügen, wenn ein Partner die Eheschließung anmeldet und eine vom anderen ausgefüllte formgebundene Vollmacht (Formblatt beim Standesamt oder als pdf-Download erhältlich) und von beiden den Personalausweis oder Reisepass vorlegt.
Gleichgeschlechtliche Paare, von denen mindestens ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, können nur nach einer vorherigen persönlichen Beratung ihre Eheschließung anmelden. Die Beratung ist erforderlich, um festzustellen, welche Urkunden und Nachweise je nach Nationalität (nach dem Recht des Heimatstaates) und Familienstand beizubringen sind.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Eheschließung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1590
Fax: (0911) 974-1595
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Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 214 bis 217 und 220
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Für ausschließlich deutsche Staatsangehörige:
Frau Schneider
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 214

Telefon: (0911) 974-1590

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

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Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung:
Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. 
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte im Abschnitt 'Dokumente'.
 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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