Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Erdwärmesonden
Für die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist neben einer wasser- oder bergrechtlichen Anzeige in den meisten Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zuständig ist das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, einzig Erdwärmesonden, die mehr als einhundert Meter in den Boden eindringen, sind beim Bergamt Nordbayern anzuzeigen. -- - § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG in Verbindung mit. Art. 30 BayWG bzw. § 127 BbergG - Art. 15 BayWG i.V.m. § 70 Abs. 1 Nr. 1 2. Hs. BayWG bzw. Art. 15 BayWG.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Wasserrecht

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1497
Fax: (0911) 974-1463
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Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Abteilungsleitung:
Herr Schmid
Etage: Dritter Stock, Zimmer 3.25

Telefon: (0911) 974-1490

Fax: (0911) 974-1463

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Sachgebietsleitung
Naturschutz, Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten:

Herr Denzlein
Etage: Dritter Stock, Zimmer 3.36

Telefon: (0911) 974-1467

Fax: (0911) 974-1463

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Wasserrecht:
Frau Wünsche
Etage: Dritter Stock, Zimmer 3.24

Telefon: (0911) 974-1445

Fax: (0911) 974-1463

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Naturschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten:
Frau Schmitzer
Etage: Dritter Stock, Zimmer 3.23

Telefon: (0911) 974-1444

Fax: (0911) 974-1463

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Immissionschutzrecht - Genehmigungsverfahren:
Herr Hirschmann
Etage: Dritter Stock, Zimmer 3.20

Telefon: (0911) 974-1447

Fax: (0911) 974-1463

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Fachkundige Stelle der Wasserwirtschaft:
Frau Pürschel
Etage: Dritter Stock, Zimmer 3.19

Telefon: (0911) 974-1446

Fax: (0911) 974-1463

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Kurzbeschreibung:
Fürth ist mit den drei großen Flüssen (Rednitz, Pegnitz und Regnitz), der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal und vielen kleineren Gewässern (u.a. Farrnbach, Zenn, Bucher Landgraben) eine Stadt am Wasser.
Die untere Wasserrechtsbehörde sorgt im Interesse der Bürger und der Umwelt dafür, dass die oberirdischen Gewässer, das Grundwasser sowie der Boden vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Zum Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften gehören insbesondere folgende Aufgaben:
  • Gewässerbenutzungen (zum Beispiel Grundwasserwärmepumpen, Wasserentnahmen und Einleitungen, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Stau- und Triebwerksanlagen)
  • Anlagen in, an, über und unter Gewässern
  • Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz
  • Wasserschutzgebiete
  • Regelungen zum Gemeingebrauch und zur Schifffahrt (zum Beispiel genehmigungspflichtiger Kanubetrieb)
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft)
Übergeordnete Dienststelle
Umwelt, städtische Forste
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