Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Totgeburt (Beurkundung)
Ein Kind gilt als tot geboren oder in der Geburt verstorben, wenn sein Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt und nach der Scheidung vom Mutterleib weder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Beträgt das Geburtsgewicht weniger als 500 Gramm, so spricht man von einer Fehlgeburt, welche nicht beim Standesamt beurkundet werden kann, außer sie ist Teil einer Mehrlingsgeburt, bei der mindestens ein Kind zu beurkunden ist.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Geburtsbeurkundung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1582
und -1581
Fax: (0911) 974-1595
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Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 215
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr N.N.
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1582

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:
Die Abholung der Geburtsurkunden für Neugeborene kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ebenso sind Terminvereinbarungen für Erklärungen zur Namensführung eines Kindes möglich.
 
Dies gilt zum Beispiel für:
  • Namenserteilung durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann 
  • Wahl eines ausländischen Rechts
Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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