Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Grabnutzungsrecht überschreiben
Die Umschreibung des Nutzungsrechtes kann jederzeit erfolgen, sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod der grabnutzungsberechtigten Person.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bestattungs- und Grabangelegenheiten (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1588 und -1589
Fax: (0911) 974-1595
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Flößaustraße 22 a
90763 Fürth
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr Meyer
Etage: Dritter Stock, Zimmer 305

Telefon: (0911) 974-1588

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Pommer
Etage: Dritter Stock, Zimmer 308

Telefon: (0911) 974-1589

Fax: (0911) 974-1595

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Herr Sorwat
Etage: Dritter Stock, Zimmer 308

Telefon: (0911) 974-1596

Fax: (0911) 974-1595

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Sachgebietsleitung:
Herr Föttinger
Etage: Dritter Stock, Zimmer 309

Telefon: (0911) 974-1583

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:

Die Bestattungsabteilung im Standesamt Fürth berät Sie in allen Fragen über Bestattungsarten und deren Kosten. Bei einem aktuellen Trauerfall erhalten Sie Auskunft über die Bestellung von Friedhofsleistungen sowie über Bestattungs- und Grabgebühren.
Die Bestattungsabteilung ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei Erwerb, Verlängerung oder Verzicht bzw. Umschreibung von Grabnutzungsrechten. Anträge auf Umbettungen sind ebenfalls hier zu stellen. Bei persönlicher Vorsprache in Grabangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich!

Wir empfehlen Ihnen, bereits zu Lebzeiten mit Hilfe eines Vorsorgevertrages Bestimmungen über Bestattung und Grabstätte zu treffen. Der Vorsorgevertrag ist bei einem Bestattungsunternehmen abzuschließen, da die Stadt Fürth keinen eigenen städtischen Bestattungsdienst hat.

Informationen für Bestatter

Bestatter werden gebeten, die Vorfahrpflicht vor der Überführung zu beachten (Details unter Dokumente "Vorfahrpflicht")
Informationen zur Sterbefallbeurkundung siehe auch im Rathauswegweiser unter "Sterbefallbeurkundung (Standesamt)"

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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Dienstleistungen und Infos:
Grabnutzungsrecht überschreiben