Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Hundesteuer
In der Kleeblattstadt gibt es zurzeit etwa 5500 Hunde (stand Juli 2022). Die Stadt Fürth ist vom Gesetzgeber verpflichtet, für diese Tiere eine Steuer zu erheben.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Steuerabteilung

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1380
Fax: (0911) 974-1387
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Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
2. Stock, Zimmer 208
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und Montag 13.30 bis 16.30 Uhr.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Faulwasser
Funktion: Abteilungsleitung

Etage: 2. Stock, Zimmer 208

Telefon: (0911) 974-1380

Fax: (0911) 974-1387

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Herr Stastny
Funktion: Gewerbesteuer

Etage: 2. Stock, Zimmer 2.15

Telefon: (0911) 974-1385

Fax: (0911) 974-1387

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Frau Meisel
Funktion: Gewerbesteuer

Etage: Zweiter Stock, Zimmer 2.13b

Telefon: (0911) 974-1388

Fax: (0911) 974-1387

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Frau Bopp
Funktion: Grundsteuer (Buchstaben A-L)

Etage: 2. Stock, Zimmer 2.09

Telefon: (0911) 974-1384

Fax: (0911) 974-1387

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Herr Ullmann
Funktion: Grundsteuer (Buchstaben M-Z und Sonderzeichen)

Etage: 2. Stock, Zimmer 2.10

Telefon: (0911) 974-1383

Fax: (0911) 974-1387

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Frau Körner
Funktion: Hundesteuer/Zweitwohnungsteuer

Etage: 2. Stock, Zimmer 2.09

Telefon: (0911) 974-1382

Fax: (0911) 974-1387

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Übergeordnete Dienststelle
Kämmerei (Stadtkämmerei)
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Steuerabteilung - Hundesteuer

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1382
Fax: (0911) 974-1387
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90765 Fürth
2. Stock, Zimmer 213c
Link zum ÖPNV
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und Montag 13.30 bis 16.30 Uhr.
Barrierefreier Zugang? ja
Kurzbeschreibung:

In der Kleeblattstadt gibt es zurzeit etwa 5500 Hunde (stand Juli 2022). 

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Fürth eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass die "Vierbeiner" vom Halter ordnungsgemäß bei der Kämmerei der Stadt Fürth angemeldet sind.

Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Stadtgebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Mit der Anmeldung wird das Tier registriert und erhält eine Hundesteuermarke. Ein positiver Nebeneffekt: Dadurch können entlaufene oder verloren gegangen Tiere leichter zum "Frauchen oder Herrchen" zurückgebracht werden.

Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird auch mit Bußgeld geahndet.

Übergeordnete Dienststelle
Kämmerei (Stadtkämmerei)
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normal:
Hundesteuererhebung [22-4] (pdf, 0,16 MB)
Ortsrecht:
Hundehaltungsverordnung - HVO [31-10] (pdf, 0,68 MB)