Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Beglaubigungen im Bürgeramt, Amtsstelle Nord
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Amtliche Beglaubigung von Abschriften/Kopien

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf das Bürgeramt Abschriften/Kopien amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Abschriften/Kopien darf das Bürgeramt nicht beglaubigen, wenn die Beglaubigung anderen Stellen vorbehalten ist (z.B. Registerauszüge). Darunter fällt zum Beispiel auch die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden). Eine beglaubigte Abschrift der Personenstandsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Bei der amtlichen Beglaubigung ist das Bürgeramt gesetzlich verpflichtet, die Kopie/Abschrift mit dem Original zu vergleichen. das Bürgeramt kann die Beglaubigung wesentlich schneller fertigen, wenn sie die Kopie vom Original selbst herstellt. Für die Herstellung der Kopie berechnet das Bürgeramt nur den wesentlich ermäßigten Auslagenersatz von 10 Cent pro Seite. Die Beglaubigungsgebühren werden gesondert nach dem Kostenverzeichnis berechnet.

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
das Bürgeramt ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts geleistet wird. Unterschreiben Sie das Dokument daher bitte erst in Gegenwart der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet sind.

Unterschriften darf das Bürgeramt nicht amtlich beglaubigen, wenn dieses aufgrund von Rechtsvorschriften verboten ist. So zum Beispiel Dokumente, bei denen die Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben ist, bei Verträgen und privaten Rechtsgeschäften, Registeranmeldungen, bei Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz. Diese Verpflichtungserklärung ist bei der Ausländerbehörde im Bürgeramt, Zimmer 113 und 114, abzugeben.

Die Beglaubigung der Unterschrift ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgeramt Nord

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2394
Fax: (0911) 974-2398
E-Mail senden
Ämtergebäude Nord
Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth
Erster Stock
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags 14 bis 18 Uhr.
WICHTIGER HINWEIS: Das Bürgeramt Nord kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, Termine auch zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Aus diesem Grund sind die Aufrufanlagen derzeit abgestellt und es werden keine Wartemarken ausgegeben. Das Bürgeramt bittet um Verständnis.
Barrierefreier Zugang? nein


Ansprechpartner:
Herr Schwemmer
Etage: 1. Stock

Telefon: (0911) 974-2394

Fax: (0911) 974-2398

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Kurzbeschreibung:

Das Bürgeramt Nord in Stadeln bietet ein umfangreiches Serviceangebot, das sich nicht nur an die Bevölkerung im Fürther Norden richtet. Alle Fürtherinnen und Fürthern können dort Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ziel ist, durch diese dezentrale Stelle einen besseren Service und mehr Kundennähe zu realisieren. Das Bürgeramt Nord hilft bei folgenden Angelegenheiten gerne weiter:

An-, Ab-, Ummeldungen; Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen sowie vorläufigen Ausweisen; Meldebescheinigungen; Führungszeugnisse; Beglaubigungen; Biotüten; gelbe Säcke; allgemeine Bürgerberatung.

Bitte beachten: Im Bürgeramt Nord gibt es keinen Passbild-Automaten.

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe Stadeln und Vach wird von der Friedhofsverwaltung Fürth erledigt.

Übergeordnete Dienststelle
Bürgeramt Süd (früher Einwohnermeldeamt)
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