Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (Aufenthalt, Einreise)
Im Bürgeramt, Abteilung Ausländerangelegenheiten, gibt es auch Informationen über Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern. Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz). Dasselbe gilt für Staatsangehörige der EWR-Staaten. Die Staatsangehörigen der Tschechischen Republik, von Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien und der Slowakei genießen ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Sie dürfen eine unselbständige Beschäftigung nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Ausländerbehörde, Bürgeramt Süd

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2350
Fax: (0911) 974-2344
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erster Stock
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag, 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr. Mittwochs kein Parteiverkehr.

WICHTIGER HINWEIS: Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0911) 974-23 21 oder mit der Online-Terminvergabe aufgesucht werden.

Aufgrund der Terminvergabe sind die Aufrufanlagen der Ausländerbehörde derzeit abgestellt und es werden keine Wartemarken ausgegeben.
Barrierefreier Zugang? ja
Übergeordnete Dienststelle
Bürgeramt Süd (früher Einwohnermeldeamt)
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Dienstleistungen und Infos:
Elektronischer Aufenthaltstitel ("eAT")