Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Hortgebühren, Übernahme von
Anträge zur Übernahme von Gebühren für die Kindertagesbetreuung werden im Jugendamt von der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet. Eine Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Vorschriften, wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Leistung kann mit dem Formular „Kindertagesbetreuung-Kosten“ beantragt werden. Der Antrag muss mit einer Originalunterschrift persönlich vorgelegt werden, auch damit geprüft und beraten werden kann, welche Unterlagen notwendig sind. In jedem Fall wird eine Bestätigung der jeweiligen Kindertageseinrichtung benötigt. Die Bearbeitung ist erst möglich, wenn alle Belege vorliegen.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1511
Fax: (0911) 974-1513
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Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
Dritter Stock, Zimmer 320, 323, 335
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs geschlossen.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Telefonzeiten:
Montag bis Freitag:

Frau Eilers
Etage: Dritter Stock, Zimmer 334

Telefon: (0911) 974-1534

Fax: (0911) 974-1513

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Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr :

Frau Bertagna
Etage: Dritter Stock, Zimmer 323

Telefon: (0911) 974-1579

Fax: (0911) 974-1513

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Telefonzeiten:
Montag bis Freitag:

Frau Thielen
Etage: Dritter Stock, Zimmer 335

Telefon: (0911) 974-1564

Fax: (0911) 974-1513

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Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, außer dienstags:

Frau Haubner
Etage: Dritter Stock, Zimmer 323

Telefon: (0911) 974-1540

Fax: (0911) 974-1513

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Kurzbeschreibung:

Mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht die Möglichkeit der Übernahme von Gebühren für den Besuch von Kindern in einer Kindertageseinrichtung.

Das heißt, wenn Ihr Kind:

  • einen Kindergarten,
  • eine Kinderkrippe,
  • einen Kinderhort,
  • eine nachschulische Betreuung,
  • eine Tagespflege besucht,

können die entstehenden Kosten im Rahmen der Vorschriften und abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Jugendamt, Abteilung (Wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen werden.

Ein Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe muss mit diesem Online-Formular erstellt und persönlich beim Stadtjugendamt Fürth abgegeben werden.

Bitte geben Sie bei einem Fax die Namen der Ansprechpartnerinnen bzw. Sachbearbeiterinnen an.


 

Übergeordnete Dienststelle
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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Dienstleistungen und Infos:
Kindertagesbetreuung: Antrag auf Gebührenübernahme