Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Änderung des Familiennamens nach der Eheschließung
Sind beide Eheleute Deutsche können sie bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen, außerdem (seit 12.02.2005) auch einen in früherer Ehe „erheirateten“ Namen. Wird keine Bestimmung getroffen, so behält jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Die Ehenamensbestimmung kann nachgeholt werden, solange die Ehe besteht. Über die Hinzufügung (Anfügen oder Voranstellen) eines Namens zum Ehenamen durch den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist (sogenannter Begleitname) unterrichtet das Standesamt auf Anfrage.
Infoblatt:
Informationen zur Namensänderung (pdf, 0,13 MB)
Information zur Nachbeurkundung einer im Ausland begründeten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft (pdf, 0,06 MB)
Information zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (pdf, 0,07 MB)
Information zur Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (pdf, 0,08 MB)
Informationen zur Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe (pdf, 0,03 MB)