Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Ehename
Sind beide Eheleute deutsche Staatsangehörige können sie bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen, außerdem (seit 12.02.2005) auch einen in früherer Ehe „angeheirateten“ Namen. Wird keine Ehenamensbestimmung getroffen, so behält jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Die Ehenamensbestimmung kann jederzeit nachgeholt werden, solange die Ehe besteht. Über das Anfügen oder Voranstellen eines Namens zum Ehenamen (sogenannter Doppelname) durch einen Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, unterrichtet das Standesamt auf Anfrage. Gleiches gilt natürlich auch bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Standesamt. Hierbei kann ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt werden, oder es behält jeder den zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Doppelnamen für einen Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin sind auch möglich, worüber das Standesamt gerne informiert.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Eheschließung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1590
Fax: (0911) 974-1595
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Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 214 bis 217 und 220
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Für ausschließlich deutsche Staatsangehörige:
Frau Schneider
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 214

Telefon: (0911) 974-1590

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

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Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung:
Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. 
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte im Abschnitt 'Dokumente'.
 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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:
Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung (zum Ausdruck) (pdf, 0,13 MB)
Infoblatt:
Informationen zur Anmeldung der Eheschließung (pdf, 0,08 MB)