Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Stammbuch der Familie (Familienstammbuch)
Das Familienstammbuch ist eine Urkundensammlung, in der Sie ihre Heiratsurkunde (Beglaubigte Abschrift vom Familienbuch, das als Personenstandsbuch bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt geführt wird) und die Geburtsurkunden der Kinder sowie weitere Urkunden einklemmen (bei den Stammbüchern mit Klemmschiene).Es wird üblicherweise bei der Eheschließung erworben. Sie können es aber jederzeit noch beim Standesamt, in der Urkundenstelle, kaufen. Angeboten werden verschiedenartige Ausführungen (Einbände). Bei jeder Änderung oder neuem Personenstandsfall legen Sie das Stammbuch dann beim Standesamt vor.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Geburtsbeurkundung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1582
und -1581
Fax: (0911) 974-1595
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Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 215
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Mittwoch ist das Standesamt geschlossen.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr N.N.
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1582

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:
Die Abholung der Geburtsurkunden für Neugeborene kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ebenso sind Terminvereinbarungen für Erklärungen zur Namensführung eines Kindes möglich.
 
Dies gilt zum Beispiel für:
  • Namenserteilung durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann 
  • Wahl eines ausländischen Rechts
Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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