Die Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen werden durch den BLSV-Sportkreis Fürth in Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport und Gesundheitsförderung sowie den Vereinen des Sportkreises Fürth abgenommen. Sie sind öffentlich und kostenfrei. Zugleich können Eintrittskosten für Schwimmbäder etc. entstehen.
Bei erfolgreicher Abnahme können Erwachsene ab 18 Jahre eine Urkunde für fünf Euro und ein Abzeichen für 1,50 Euro bzw. Kinder ab sechs Jahre eine Urkunde mit Abzeichen für 2,50 Euro erwerben. Begleitende Kinder unter sechs Jahren dürfen ebenfalls ihrer persönlichen Fähigkeiten nach teilnehmen und erhalten kostenlos eine Teilnehmenden-Urkunde sowie einen Pin. Die gesamte Familie ist herzlich willkommen.
Abnahmeorte:
Leichtathletik: Charly-Mai-Sportanlage, (Bezirkssportanlage), Kapellenstraße 41, 90762 Fürth
Schwimmen: Sommerbad Fürth (Treffpunkt: Filterhaus links vom Haupteingang), Schwerbsgraben 25, 90766 Fürth
Radfahren: Treffpunkt Bushaltestelle Siegelsdorfer Straße, Burgfarrnbach
Termine:
Mittwoch, 10. Mai, 18 bis 20 Uhr: Leichtathletik
Sonntag, 14. Mai, 9 bis 11 Uhr: Radfahren
Mittwoch, 24. Mai, 18 bis 20 Uhr: Leichtathletik
Mittwoch, 24. Mai, 20.15 bis 21.30 Uhr: Schwimmen
Mittwoch, 14. Juni, 18 bis 20 Uhr: Leichtathletik
Mittwoch, 28. Juni, 18 bis 20 Uhr:Leichtathletik
Sonntag, 9. Juli, 9 bis 11 Uhr: Radfahren
Mittwoch, 12. Juli, 18 bis 20 Uhr: Leichtathletik
Mittwoch, 12. Juli, 20.15 bis 21.30 Uhr: Schwimmen
Mittwoch, 26. Juli, 18 bis 20 Uhr: Leichtathletik
Mittwoch, 13. September, 17 bis 19 Uhr: Leichtathletik
Mittwoch, 13. September, 19.15 bis 20.30 Uhr: Schwimmen
Sonntag, 24. September, 9 bis 11 Uhr: Radfahren
Mittwoch, 27. September, 17 bis 19 Uhr: Leichtathletik
Wichtiger Hinweis zur Radprüfung:
Der BLSV Sportkreis Fürth Stadt und Land übernimmt die Leistungsabnahme, er übernimmt jedoch keine Haftung. Die Abnahme findet auf öffentlichen, nicht gesperrten Straßen statt. Sie ist kein Wettrennen und Rücksicht aufeinander sowie auf die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist höchstes Gebot. Jede teilnehmende Person fährt auf eigene Gefahr und muss ausreichend versichert sein. Gefahren wird nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Helmpflicht. Missachtung der grundlegenden Regeln und unsportliches Verhalten führt zum Ausschluss.
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