Der Seniorenrat der Stadt Fürth
Der Seniorenrat der Stadt Fürth stellt sich vor:

Der Seniorenrat ist eine öffentliche unabhängige Einrichtung der Stadt Fürth und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.

Er setzt sich aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die alle vier Jahre gewählt werden. Außerdem stehen ihm beratende Mitglieder – ohne Stimmrecht – kraft Amtes zur Seite wie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Sozialreferates, des Integrationsbeirates, der ARGE der Wohlfahrtsverbände, der Pflegekassen, des Staatlichen Gesundheitsamtes und des Behindertenrates ebenso zur Seite wie die Seniorenratsbeauftragte der Stadt Fürth.

Der Seniorenrat besteht seit 1996. Die Kontaktdaten gibt es im rechten Bereich dieser Seite.


Der Seniorenrat sieht seine Aufgabe darin,

  • die Mitwirkung der älteren Generation an der politischen Willensbildung zu stärken. Dazu soll sie ermutigt werden sich aktiv für die Interessen und Belange zu engagieren zu sich damit als wichtig und wertvoll in unserer Gesellschaft zu erleben;
  • die Interessen älterer und alter Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Nationalität, Religion, Geschlecht, ihrer sozialen Stellung und ihres Einkommens zu vertreten;
  • allen Generationen die Möglichkeit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, um damit der Vereinsamung entgegenzuwirken;
  • ältere Menschen zu unterstützen, solange wie möglich selbstbestimmt und unabhängig zu leben und zu wohnen;
  • ein Bindeglied zwischen den Generationen, Bevölkerungs- und Interessengruppen zu sein;
  • die Öffentlichkeit zu informieren über grundsätzliche Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit in allen Lebensbereichen, Entwicklungen über sozialrelevante Themen aufzuzeigen und Aktionen zu initiieren;
  • sich als Beratergremium in politische Entscheidungsprozesse einzumischen und Ansprechpartner der Verwaltung zu sein, wenn dort Entscheidungen vorbereitet werden, die besonders relevant für Seniorinnen und Senioren sind, und ist berechtigt, Empfehlungen, Anträge und Stellungnahmen über den Oberbürgermeister an die Verwaltung und den Stadtrat zu richten.

 

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