Update 2. Mai:
Die bisherige Testpflicht an Schulen und in Kitas enfällt.
Der Bundestag hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Danach können die Länder nur noch ausgewählte und niederschwellige Corona-Auflagen anordnen, die für einen sogenannten Basisschutz sorgen sollen. Die Bayerische Staatsregierung hat daraufhin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die geltenden Regelungen noch bis Samstag, 2. April, zu verlängern.
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Übersichtsgrafik zu den Corona-Regelungen in Bayern ab 1. Mai. Grafik: Bayerische Staatsregierung
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Da in München entschieden wurde, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären, laufen damit auch in Fürth weitgehend alle Beschränkungen aus. Ab Sonntag, 3. April, gilt dann die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die gemäß des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung nur Basisschutzmaßnahmen vorsieht.
- Danach müssen FFP2-Masken nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Fernverkehrszügen und Flugzeugen sowie in Heimen und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend getragen werden. Zu Letzterem zählen zum Beispiel Arztpraxen, Kliniken, Rettungs- und ambulante Pflegedienste, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen.
- Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
- Alle weiteren Vorschriften wie zum Beispiel Zugangsregelungen (2G, 3G), Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandhalten oder Obergrenzen bei der Zahl von Besucherinnen und Besuchern von Veranstaltungen entfallen ab kommenden Sonntag.
Allerdings appelliert die Bayerische Staatsregierung in diesem Zusammenhang an die Freiwilligkeit der Menschen zum Schutz für sich selbst und anderer, indem sie die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen sowie freiwillige Hygienekonzepte eindringlich empfiehlt.
Darüber hinaus können Einrichtungen auf Basis des Hausrechts weitergehende, strengere Regeln erlassen. Wie zum Beispiel die Stadt Fürth, die bei Behördengängen weiterhin an der FFP2-Maskenpflicht festhält.
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 1. April 2022
Aktuelle Regelungen übersichtlich dargestellt durch den Bürgerbeauftragten Bayern
Häufig gestellte Fragen, beantwortet von der Bayerischen Staatsregierung
Aktuelle Infos des Bayerischen Gesundheitsministeriums
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