Sie haben Ihren Herzensmenschen gefunden? Das freut uns sehr! Welche Infektionsschutzregelungen für Ihre anstehende standesamtliche Trauung gelten, erfahren Sie hier.
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An bestimmten Samstagen im Jahr können Sie sich nicht nur im Sitzungssaal, sondern auch im Schloss Burgfarrnbach trauen lassen. Eine Übersicht über die Termine finden Sie im rechten Seitenbereich. Foto: Beres
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Aktuell können bei einer standesamtlichen Trauung im Sitzungssaal des Rathauses (einschließlich der beiden Eheschließenden) insgesamt 40 Personen teilnehmen. Der Standesbeamte und gegebenenfalls ein Dolmetscher zählen nicht dazu.
Falls Trauzeugen gewünscht sind (maximal zwei Zeugen), sind deren Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift) sowie Ablichtung des Personalausweises (oder Passes) zwingend vorab dem Standesamt per Post an Standesamt Fürth, 90744 Fürth zu senden. Bitte unbedingt den Namen des Brautpaares sowie den Trautermin mit angeben.
Im Rathaus und Sitzungssaal gilt derzeit weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Personen, die grippeähnliche Symptome haben oder in Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, dürfen nicht zur Trauung erscheinen. Außerdem ist das Rathaus unmittelbar nach der Trauung wieder auf direktem Wege zu verlassen. Ein Sektempfang oder ähnliches ist innerhalb des Rathauses leider nicht möglich.
Bei Trauungen im Festsaal des Schlosses Burgfarrnbach können (einschließlich der beiden Eheschließenden) insgesamt 50 Personen teilnehmen. Die Vorgaben für Trauungen im Rathaus gelten auch für Trauungen im Schloss Burgfarrnbach.
Das Standesamt Fürth bedankt sich für Ihr Verständnis.
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