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17.8.2011 - Stadtnachricht

Elektronischer Aufenthaltstitel ("eAT")

Auf Grund von rechtlichen Vorgaben wird auch die Stadt Fürth – so wie alle anderen Ausländerbehörden in Deutschland – ab 1. September 2011 mit der Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (abgekürzt eAT) beginnen. Der eAT hat die Form einer Scheckkarte aus Kunststoff und wird an Stelle der gewohnten Klebeetiketten ausgestellt. Er ist mit einem Multifunktions-Chip ausgestattet. Ein Teil der darauf gespeicherten Personendaten kann nur von Behörden ausgelesen werden. Der andere Teil kann auf Ihren Wunsch als eine Art Online-Ausweis freigeschaltet werden, so dass Sie sich damit im Internet zur Person sicher ausweisen können (z.B. bei Bestellungen, Transaktionen oder Behördenangelegenheiten, die Sie online erledigen).

Wer noch einen Aufenthaltstitel als Klebeetikett besitzt, braucht keinen eAT zu beantragen. Eine Umtauschpflicht besteht nämlich – ähnlich wie beim Führerschein - nicht. Vielmehr werden die gewohnten Klebeetiketten in der Zeit nach dem 1. September 2011 nach und nach durch elektronische Aufenthaltstitel ersetzt. Dabei erfolgt das Ersetzen z.B. bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder aber auch, wenn Sie einen neuen Pass bekommen haben.

Während die Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts noch in der Ausländerbehörde selbst ausgestellt werden konnten, wird das beim eAT nicht mehr möglich sein. Den eAT muss die Ausländerbehörde bei der Bundesdruckerei in Berlin „bestellen“. Bis er „geliefert“ wird, vergeht in der Regel eine gewisse Wartezeit, die bis zu drei Wochen dauern kann. Auf die Dauer der Wartefrist hat die Stadt Fürth keinerlei Einfluss. Grund für die Lieferfristen ist, dass auch alle anderen deutschen Ausländerbehörden elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellen müssen.

Umso wichtiger für Sie wird es sein, dass Sie Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglichst frühzeitig stellen. Haben Sie von uns bei der letzten Verlängerung das rote Info-Blatt erhalten, so richten Sie sich bitte unbedingt danach. Dennoch erinnern wir auch an dieser Stelle nochmals daran, Verlängerungsanträge spätestens sechs Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen und möglichst alle nötigen Unterlagen dazu mitzubringen. Alle Antragsteller müssen wir bitten, persönlich zu erscheinen, weil biometrische Daten aufzunehmen sind.

Urlauber, die zur Erholung ins Ausland verreisen wollen, und Arbeitnehmer, die in Ausübung ihrer Tätigkeit Auslandsreisen unternehmen, bitten wir, selbstständig sicherzustellen, dass ihre Aufenthaltstitel so lange gültig sind, wie es für die Auslandsreise notwendig ist. Wegen der Lieferfristen der Bundesdruckerei wird es ab 1. September 2011 nicht mehr möglich sein, die Aufenthaltserlaubnis aus Anlass der Auslandsreise kurzfristig zu verlängern.

Weitere Informationen zum eAT gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Links und unter Infoblatt im rechten Bereich dieser Seite.

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