Nach Paragraph 8 des Sozialgesetzbuches sind alle Personen, die beruflich mit Kinder in Kontakt stehen, aufgefordert, sich bei einem Verdacht auf Gefährdung des Kindswohls von Fachkräften beraten zu lassen. In der Kleeblattstadt stehen mit der Erziehungs- und Familienberatungsstelle sowie der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) zwei Ansprechpartner zur Verfügung.
Was zu tun ist und wann eine Fachberatung in Anspruch genommen werden kann, erläutert ein Flyer, der im rechten Bereich dieser Seite unter "Infoblatt" angesehen und heruntergeladen werden kann.
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