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22.4.2016 - Stadtnachricht

Faires Miteinander

Eigentlich spricht man vom Hund als besten Freund des Menschen. Für viele Fürther Bürgerinnen und Bürger gilt diese Redewendung derzeit nicht immer. Denn nach Auskünften des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz mehren sich wieder die Beschwerden über die Verunreinigungen durch ungeliebte Hinterlassenschaften auf Gehsteigen, Grünstreifen, in Parkanlagen und sogar auf Kinderspielplätzen. Aber auch die Zahl von Gefahrensituationen, die unachtsame Hundebesitzer heraufbeschwören, nimmt zu.


So ist es perfekt: Bitte leinen Sie Ihren Hund für ein einträchtiges Miteinander an den Orten an, wo es nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist. Foto: Altenberger

So ist es perfekt: Bitte leinen Sie Ihren Hund für ein einträchtiges Miteinander an den Orten an, wo es nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist. Foto: Altenberger

Zum Beispiel führen sie ihre Vierbeiner in sensiblen Bereichen nicht an der Leine, was oft dazu führt, dass sich Kinder, Spaziergänger, Jogger oder Radler bedroht fühlen. Vor allem dann, wenn der Hund nicht auf sein "Frauchen" oder "Herrchen" hört.

Die Reaktion ist meist, dass Betroffene von den städtischen Behörden eine generelle Anleinpflicht fordern. Das ist zum einen nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, da auch dem Bewegungsdrang der Tiere Rechnung getragen werden soll. Zum anderen ist das Ziel der Stadt, ein einvernehmliches und faires Miteinander zu erreichen.

Daher appellieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz an alle Hundehalter, dringend die geltenden rechtlichen Regelungen zu beachten. Die Wichtigsten sind:

  • Wer einen Hund mit sich führt, muss darauf achten, dass andere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
  • Eine gute Ausbildung, möglichst in einer Hundeschule, ist wünschenswert.
  • Nur wenn das Tier aufs Wort gehorcht, darf es frei laufen gelassen werden.
  • Leinen Sie Ihren Vierbeiner an, wenn Ihnen fremde Hunde entgegenkommen. Sie wissen nicht, wie die Tiere reagieren.
  • Rufen Sie Ihren Hund heran und halten Sie ihn unter Kontrolle, wenn fremde Personen Ihren Weg kreuzen. Bedenken Sie bitte, dass manche Menschen Angst haben könnten.

Welche weiteren konkreten rechtlichen Bestimmungen für die Hundehaltung in der Kleeblattstadt bestehen, finden Sie im Infoblatt "Regelungen zum Halten von Hunden" und unter Ortsrecht im rechten Bereich dieser Seite

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