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20.11.2018 -

Rückerstattung beim infra-Jahresabo

Die Stadt Fürth bietet mit dem 9-Uhr-Jahresabo zum Preis von monatlich 26 Euro allen Fürtherinnen und Fürthern die Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr kostengünstig zu nutzen. Um Menschen, die finanziell nicht so gut gestellt sind, zusätzlich zu entlasten, hat der Stadtrat 2017 eine weitere Unterstützungsmöglichkeit beschlossen: Inhaberinnen und Inhaber des Fürth-Passes erhalten nach Ablauf des Abo-Jahres zwei Monatsbeiträge in Höhe von insgesamt 52 Euro von der Stadt zurück.

Inhaberinnen und Inhaber des Fürth-Passes erhalten Zuschüsse zu Jahresabos und Monatskarten für den Öffentlichen Personennahverkehr. Foto: Nadine Wacker

Dies gilt für alle 9-Uhr-Jahres-Abos, die seit Oktober 2017 abgeschlossen wurden und deren Gültigkeit vollständig abgelaufen ist. Der Antrag ist beim Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten unter Vorlage des abgelaufenen Abo-Vertrages, des Fürth-Passes und des Personalausweises zu stellen.  

Auch Pass-Inhaber, die auf Fahrten vor neun Uhr angewiesen sind, werden von der Stadt bezuschusst: Bei Abschluss eines Jahresabos gibt es zehn Euro monatlich zurück, für den Kauf einer Monatskarte Solo 31, eines Abo 3 oder Abo 6 gibt die Stadt Mobilitätstaler im Wert von 15 Euro aus.

Anspruch auf diese Mobilitätszuschüsse haben folgende Fürth-Pass-Berechtigte: Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und wirtschaftliche Jugendhilfe.

Weitere Informationen rund um den Fürth-Pass gibt es unter "Kontakt" im rechten Bereich dieser Seite.

 

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