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7.5.2019 - Sport und Freizeit

Zwei neue Grillplätze im Stadtgebiet


Bei steigenden Temperaturen wächst auch die Lust am Grillen, doch nicht jeder hat einen eigenen Garten. Foto: Erich Malter

 
In diesem Jahr bietet die Stadt Fürth erstmalig drei öffentliche Grillplätze für ihre Bürgerinnen und Bürger an: Neben dem Areal an der Siebenbogenbrücke hat die Verwaltung nun auch am Schießanger neben dem Mehrgenerationenspielplatz am Friedhofsweg und an der Hardhöhe an der Bahnlinie nahe der Philipp-Reis-Straße zwei neue Plätze eingerichtet.
 
Damit entspricht die Stadt unter anderem auch einem Wunsch der "Aktion Protestgarten", die sich seit 2018 für ein besseres Freizeit- und Jugendangebot in der Kleeblattstadt einsetzt und seither in Kontakt mit der Stadtspitze steht. 
 
Die neuen Grillplätze stehen allerdings noch unter einem Vorbehalt. Die Probephase läuft noch bis Oktober diesen Jahres. Die Stadtverwaltung bittet eindringlich um die Einhaltung der Grünanlagensatzung und der dort verankerten Regeln, die wir im Folgenden kurz darstellen:
 
So ist das Grillen auf allen drei Plätzen nur von 9 bis 21.30 Uhr erlaubt, an Siebenbogenbrücke und Hardhöhe endet um diese Uhrzeit die Aufenthaltserlaubnis. Am Schießanger gibt es keine zeitliche Beschränkung. Offenes Feuer ist, ebenso wie das Zelten, auf allen Fürther Grünanlagen untersagt. Der Konsum von Alkohol ist zwar erlaubt, betrunkenen Personen ist allerdings der Aufenthalt untersagt. Grundsätzlich gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, übermäßiger Lärm insbesondere durch Musik ist zu unterlassen und Müll muss zwingend in eigens dafür aufgestellten Abfalleimern entsorgt oder mit nach Hause genommen werden.
 
Der kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Reglementierungen laufend überprüfen. 
 
Die Grünanlagensatzung in aktueller Form ist unter "Ortsrecht" im rechten Seitenbereich zu finden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Grünflächenamt, bei Lärmbeschwerden ist das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der richtige Ansprechpartner.
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