Online-Formulare


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Führerschein: Begleitetes Fahren ab 17

Mit diesem Formular (unter "eService" im rechten Bereich dieser Seite) und den unten aufgeführten Unterlagen kann in der Führerscheinstelle ein Antrag für "Begleitetes Fahren ab 17" gestellt werden. Sie können den Antrag entweder schriftlich über das Formular rechts unter „eService“ oder persönlich im Amt stellen. Dazu vereinbaren Sie bitte im Serviceportal einen Termin.

Das "Begleitete Fahren ab 17" startete als Modellversuch in Niedersachen und wurde zum 1. September 2005 auch in Bayern eingeführt. Schnell wurde deutlich, dass die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer mit der Einführung erhöht werden konnte, da in der Altersgruppe zwischen 18 und 24 Jahren die kritischen Situationen aufgrund mangelnder Erfahrung am häufigsten falsch eingeschätzt werden.

Am 1. Januar 2011 wurde das "Begleitete Fahren ab 17" in Dauerrecht übergeführt.

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere Begleiter einzutragen.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche, schweizerische oder EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis (Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen.
  • Die Begleiter dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung nicht mit mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Für die Beantragung in der Führerscheinstelle werden von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllter Fahrerlaubnis-Erstantrag (im rechten Bereich dieser Seite unter "eService")
  • gültiger Bundespersonalausweis oder Pass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • ein Sehtest
  • der Kurs "Erste Hilfe"
  • der Zusatzantrag für " Begleitetes Fahren ab 17", der vom Antragsteller, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Begleitperson bzw. den Begleitpersonen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Von der Begleitperson bzw. den Begleitpersonen muss zusätzlich der Bundespersonalausweis oder Reisepass und der Führerschein im Original vorgelegt werden. Von beiden Dokumenten können auch vollständige und lesbare Kopien (Vorder- und Rückseiten!) vorgelegt werden.

Für die Vorbestellung einer Führerscheinkarte wird zudem die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers in einer Vorlage benötigt. 

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