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20.11.2014 - Stadtnachricht
Urkundenbestellung: Vollmacht

Bei der Urkundenstelle sind Dokumente von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (das heißt Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie vom aktuellen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erhältlich. Sollen diese Urkunden von einer dritten (nichtberechtigten) Person direkt beim Standesamt abgeholt werden, muss eine Vollmacht erteilt werden.

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