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31.8.2023 - Stadtnachricht

Briefwahlunterlagen beantragen

Grafik: Stadt Fürth, Birner

Auch in der Kleeblattstadt wird die Briefwahl immer populärer. Viele Fürtherinnen und Fürther lassen sich dafür im Vorfeld einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zusenden und füllen dann den Stimmzettel in Ruhe zu Hause aus. Angesichts der vielen Möglichkeiten, die den Wählerinnen und Wählern bei der Landtagswahl und Bezirkswahl (jeweils Erst- und Zweitstimme) zur Verfügung stehen, bietet dies einige Vorteile.


Was ist dabei zu beachten?

Bis spätestens 17. September werden die Wahl-Benachrichtigungen an die Stimmberechtigten versandt, auf denen ersichtlich ist, wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Auf der Rückseite ist ein für die Briefwahl benötigter Antrag auf einen Wahlschein zu finden, der übrigens auch notwendig ist, wenn Stimmberechtigte nicht in ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk des Stimmkreises zur Urne schreiten wollen. Der Stimmkreis 509 Fürth umfasst neben der kreisfreien Stadt Fürth auch die kreisangehörigen Städte Oberasbach, Stein und Zirndorf des Landkreises Fürth. 

Folgende Möglichkeiten zur Beantragung bestehen

1.  Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung vollständig aus, unterschreiben ihn und senden ihn in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Fürth, Wahlamt, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth.

2.  Sie füllen das Online-Formular, das Sie im rechten Bereich eService aufrufen können, vollständig aus und senden es ab.

3.  Sie senden eine Mail an briefwahl@fuerth.de und geben Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an. Wird ein Wahlschein für einen anderen beantragt, muss eine schriftliche gesonderte Vollmacht (nicht aber Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht) vorgelegt werden.

4.  Sie stellen den Antrag mündlich bei einer Vorsprache im Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, 2. Stock, Zimmer 226. (Telefonisch ist dies nicht möglich).

5.  Sie oder eine Bevollmächtige bzw. ein Bevollmächtigter holen die Unterlagen persönlich im Bürgeramt Süd ab und bringen die Wahl-Benachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Online können die Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt werden. Ihr Versand (nimmt etwa zwei bis drei Werktage in Anspruch) und die Ausgabe im Bürgeramt Süd beginnt ab Montag, 11. September.

Die Anträge auf Briefwahl werden nur bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr, angenommen. Ausnahme ist eine nachweisbare plötzliche Erkrankung, dann ist dies noch bis zum Wahltag um 15 Uhr im Bürgeramt Süd möglich. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 7. Oktober), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Bürgeramt zurückgesendet werden. Und zwar so, dass sie spätestens am Sonntag, 8. Oktober, um 18 Uhr dort vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses, Königstraße 88, oder des Bürgeramtes Süd, Schwabacher Straße 170, einzuwerfen.

 

 

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