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Online-Formulare

KFZ-Zulassung: Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Lasteinzugsverfahren (LEV) für die KFZ-Steuer ist eine zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung Ihres KFZ oder KRAD. Ab sofort steht im rechten Bereich dieser Seite das SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren zur Verfügung.

Erläuterungen:

In Bayern ist ab dem 1. Juli 2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters bzw. der Halterin bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich. Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde erfolgt erst dann, wenn Sie die Teilnahmeerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben.

Seite 1. Februar 2014 wird in Deutschland das europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Überweisungen und Lastschriften müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Kombimandates erforderlich (eFormular im rechten Bereich dieser Seite).


Das Lastschrifteinzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie brauchen keine Überweisungsformulare mehr auszufüllen.
  • Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
  • Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht versäumen.
  • Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben kostensparend zu erfüllen.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Bitte füllen Sie das SEPA-Kombimandat sorgfältig aus, unterschreiben Sie es und legen sie es bei der Zulassungsbehörde vor. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.
  2. Für bereits zugelassene Fahrzeuge übersenden Sie die das Kombimandat direkt an das zuständige Finanzamt.
  3. Wenn Sie für die Zulassung eines Fahrzeugs einen Dritten bevollmächtigen, händigen Sie diesem bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeerklärung aus.
  4. Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie deshalb erneut eine Ermächtigung erteilen.
  5. Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Stellen außerhalb der Finanzverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens und bei etwaigen Erstattungen.

Wichtige Hinweise zum Formular:

Dieses Online-Formular ist "dynamisch", das heißt es kann mit den eingetragenen Daten gespeichert werden. Die Weiterentwicklung von Browsern und Apps führt allerdings dazu, dass immer häufiger Probleme beim Öffnen von PDF-Formularen auftreten. Daher empfehlen wir grundsätzlich, dynamische PDF-Formulare nicht im Browser zu öffnen, sondern herunterzuladen, lokal auf der Festplatte zu speichern, dann mit der möglichst aktuellen Version von Adobe Reader oder Acrobat zu öffnen und auszufüllen. Sie brauchen das Dokument nicht in einem Arbeitsgang bearbeiten.

Zum Download klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf das Formular und wählen "Speichern unter".

Hinweise zu Mobilgeräten:

Mit Mobilgeräten wie Smartphones und Tablets können solche dynamischen Formulare nur bearbeitet werden, wenn zuvor zusätzliche Apps bzw. Software installiert wurde. 

Detaillierte Infos zu den einzelnen Browsern gibt es unter "Zum Thema" im rechten Bereich dieser Seite.

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