Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie grundstücksgleicher Rechte (Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht etc.) für Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gemäß § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) erhoben.
Das Antragsformular ist persönlich oder auf postalischem Weg bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Den Link zum Formular finden Sie unter eService in der rechten Spalte dieser Seite.
|