Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Übermittlungssperren werden nur für Fürth eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für weitere Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie dies bei den entsprechenden Meldebehörden erledigen.
Dieser Service ist kostenfrei.
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