11.1.2012 - Stadtnachricht
Räume im Schloss zu mieten

Die kürzlich abgeschlossene Umgestaltung im Schloss Burgfarrnbach macht es nunmehr möglich, neben dem Fest- und Ballsaal eine ganze Zimmerflucht anzumieten. Neben dem Festsaal, der neu mit Originalgemälden des Herrschergeschlechts der Grafen von Pückler-Limpurg ausgestattet wurde, entstand auch ein Königssaal mit Gemälden der regierenden bayerischen Monarchen.

Der Festsaal wurde von den Grafen gemeinsam genutzt. Heute finden dort festliche Veranstaltungen statt. Foto: Scherer

Der Festsaal wurde von den Grafen gemeinsam genutzt. Heute finden dort festliche Veranstaltungen statt. Foto: Scherer

Ein Kartenzimmer mit Reproduktionen alter Stadt- und Landkarten ab 1630 sowie ein Spiegelzimmer mit Originalen aus Fürther Produktion erweitern das Angebot der ineinandergehenden Räumlichkeiten. Die Gesamtnutzungsfläche der Belle Étage beträgt gut 200 Quadratmeter und ist bestens geeignet, Tagungen und Firmenjubiläen, stimmungsvolle Bälle, unvergessliche Hochzeiten und andere Feiern in der prunkvollen Atmosphäre adeliger Wohnkultur zu gestalten.

Der 1834 erbaute Komplex umfasst 70 Meter Länge und ist damit die größte klassizistische Schlossanlage Süddeutschlands. Umgeben wird die Anlage von einem Park, der zum Flanieren einlädt. Der umfriedete Schlosshof und die imposante Eingangshalle sind ebenfalls Garanten für repräsentative Festlichkeiten. Die Platzkapazität beträgt für Stehempfänge 150 Personen, bei Reihenbestuhlung des Festsaals 94 Personen und bei Tischbestuhlung aller Räume 104 Personen. Die Nutzung einer Teeküche ist möglich, Catering unterliegt jedoch der Eigenregie.

Ein Bösendorfer Flügel kann gegen geringen Aufpreis mitgebucht werden. Die Nutzung als Tanzfläche ist durch einen Extrabodenbelag möglich. Der Gesamtpreis richtet sich nach der angemieteten Fläche und jeweils gebuchter Parameter und beginnt für den Festsaal bei 400 Euro pro Tag. Terminvereinbarung und Vorbesichtigung sind direkt über das Stadtarchiv im Schloss (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite) zu vereinbaren.

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