Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 aufgrund europäischer Vorgaben ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Alle Kinder (ab Geburt) benötigen ab diesem Tag für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Innenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern rechtzeitig neue Ausweise für ihren Nachwuchs beim Bürgeramt zu beantragen. Als Reisedokumente stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Thema Reisepass und Personalausweis erteilt das Bürgeramt unter Kontakt im rechten Bereich dieser Seite.
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