Wenn am kommenden Freitagabend um 22 Uhr der Grafflmarkt in der Fürther Altstadt endet und sich die Besucher vor den Lokalen – wie seit über 35 Jahren zweimal im Jahr – treffen, wird bei fünf Gaststätten in dem Bereich der verdichtete und eine Stunde später um 23 Uhr der komplette Außenausschank eingestellt werden müssen.
Denn der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat die Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Klage eines ehemaligen Anwohners abgelehnt.
Der VGH begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass zwar die TA-Lärm hier – wie die Stadt Fürth auch ausgeführt hatte – nicht schematisch anwendbar sei. Ausschlaggebend für das Gericht ist jedoch, dass die Lärmbelastung während der Nachtzeit für den Kläger unzumutbar hoch sei. Auch die Einstufung des Grafflmarktes „als sehr seltenes Ereignis“ hat der VGH nicht akzeptiert.
Im Rathaus wertet man die VGH-Entscheidung als „sehr enttäuschend“. Der städtische Veranstaltungskalender müsse nun nochmals überprüft werden, um letztlich eine dauerhafte Lösung für das Fürth Festival, das Weinfest und den Grafflmarkt zu erarbeiten.
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