Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste
26.11.2015 - Stadtnachricht

Urteilstenor bekanntgegeben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat heute das Urteil im Streit über die Freischankflächen-Sperrzeit in der Gustavstraße verkündet. Darin heißt es, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach geändert wird. Zudem müsse die Stadt Fürth dem Kläger "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes" einen neuen Bescheid erteilen.

Noch gibt es keine Klarheit über den Streit in der Gustavstraße.
Foto: Mittelsdorf

Wie diese Rechtsauffassung allerding aussieht, haben die Richter noch nicht mitgeteilt. Laut Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier handelt es sich erst um einen sogenannten Urteilstenor, der noch keine Aufschlüsse über die Urteilsgründe gibt. Die Stadt gehe jedoch davon aus, dass die Münchner Juristen im Gegensatz zu ihren Ansbacher Kollegen die TA Lärm, wonach nach 22 Uhr der Grenzwert von 45 dB(A) nicht überschritten werden darf, nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage betrachten und sie für nicht "unmittelbar anwendbar" halten.

"Das Gericht hat nun Zeit, um seine Rechtsauffassung in den Urteilsgründen darzulegen", erläutert Maier und fügt an: "Erst dann wissen wir endgültig, wohin die Reise geht."

zurueck Zurück Versendenversenden Druckendrucken
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche