25.4.2018 - Stadtnachricht
Teilerfolg in der Gustavstraße

Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Anwohners in der Gustavstraße gegen die Baugenehmigung zur Sanierung der Traditionsgaststätte „Grüner Baum“ abgelehnt. Ein "erfreuliches Ergebnis" für Oberbürgermeister Thomas Jung, der sich sehr zufrieden darüber zeigt, dass das VG der Gaststätte mit ihrer mittlerweile über 390-jährigen Geschichte vollen Bestandsschutz zuspricht. Dabei stellte das Gericht heraus, dass sich im Zuge der Sanierung die Gastraumflächen um 20 Quadratmeter verringern und die Stadt mit verbindlichen Auflagen zum Lärmschutz sogar Verbesserungen für die Anwohner getroffen hat.

Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Anwohners in der Gustavstraße gegen die Baugenehmigung zur Sanierung der Traditionsgaststätte „Grüner Baum“ abgelehnt. Foto: Ebersberger

Für den OB ist diese Entscheidung im Hinblick auf die Zukunft der Gustavstraße als lebendiger Treffpunkt der Gastlichkeit von überragender Bedeutung: "Es freut mich besonders auch für den engagierten Investor Philipp Streng, der dieses Gebäude mit viel Aufwand saniert und sogar eine Originalgaststube aus dem Jahr 1607 denkmalgerecht restauriert, und die künftigen Wirte. Eine Kommentierung des Klägerverhaltens unterbleibt ausdrücklich.“

Fürths Rechts- und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger ergänzt: "Mit dieser Entscheidung ist zwar zunächst 'nur' ausgesagt, dass kein Baustopp verhängt wird. Aufgrund der eingehenden und eindeutigen Begründung des Gerichts bin ich jedoch sehr zuversichtlich, dass auch die eigentliche Klage in der Hauptsache abgewiesen wird und die Zukunft des „Grünen Baums“ gesichert ist.“

 

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