25.9.2020 - Stadtnachricht
Weiterer Erfolg in Sachen Gustavstraße

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt in einer aktuellen Entscheidung die bereits in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Ansbach (VG) vertretene Auffassung, dass mit den vorhandenen 83 Sitzplätzen im Freischankbereich der Kaffeebohne keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte und damit keine unzumutbare Lärmbelastung für die Kläger verbunden sei.

Der Stadtrat hat die Sperrzeiten-Regelung in der Gustavstraße angepasst. Foto: Mittelsdorf

Die Haltung der Stadt Fürth beim Streit über eine Freischrankfläche in der Gustavstraße wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Archivfoto: Mittelsdorf

Der VGH stützt sich dabei – wie schon das VG – auf die von der Stadt im Jahr 2016 durchgeführte Lärmmesskampagne. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass diese weder erkennbare Mängel aufweise, noch von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehe. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und abschließend. Das Begehren der Kläger, die Außensitzplätze auf 60 zu reduzieren, ist damit vom Tisch.

Oberbürgermeister Thomas Jung äußert sich dazu wie folgt: „Nach diesem weiteren großartigen Erfolg in höchster Instanz, sind jetzt leider immer noch zwei -Verfahren anhängig: die Normenkontrollklage bezüglich des geänderten Bebauungsplans und die Berufung gegen die bereits erstinstanzlich bestätigte Baugenehmigung der Gaststätte „Grüner Baum“. Ich appelliere daher an die Dauerkläger, die im Übrigen schon lange nicht mehr in der Gustavstraße wohnen, endlich Rechtsfrieden in die schönste Fürther Kneipenstraße einziehen zu lassen. Das jetzt entschiedene Verfahren hat die Justiz und die Stadtverwaltung über sechs Jahre beschäftigt und außer Kosten, Ärger und Mühe für alle Beteiligten nichts erbracht. Gerade in Corona-Zeiten wäre es ein gutes Signal für die Gastronomie, wenn auch die letzten beiden Klagen vom Tisch wären. Solange ich Oberbürgermeister bin, wird die Stadt die Gustavstraße mit ihrer besonderen Atmosphäre und Tradition gegen alle ungerechtfertigten Angriffe schützen.“

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