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14.3.2006 - Stadtnachricht

Straßenkreuzung frei halten

In den vergangenen Wochen haben sich bei der Fürther Polizei Beschwerden von Feuerwehr und Rettungsdiensten gehäuft. Bei Einsatzfahrten kam es wegen zugeparkten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen immer wieder zu Behinderungen. Die Einsatzkräfte verloren durch Vorund Zurückstoßen der Fahrzeuge wertvolle Zeit. Deshalb appellieren Feuerwehr, BRK und Polizei eindringlich an alle KFZBesitzer, die erforderlichen Fünf-Meter-Abstände bei Kreuzungen und Einmündungen einzuhalten.

Nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gemessen, unzulässig. Diese Vorschrift bezweckt zum einen, dass den Verkehrsteilnehmern die optimale Sicht an Kreuzungen und Einmündungen ermöglicht wird, zum anderen dient sie eben auch dazu, den Rettungsdiensten die Arbeit nicht zusätzlich zu erschweren.

Besonders die großen Löschfahrzeuge der Feuerwehr sind darauf angewiesen, dass an Einfahrten der vorgeschriebene Fünf-Meter-Bereich freigehalten wird. Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass wegen des Rangierens oft wichtige Minuten verstreichen, bis Feuerwehr- und Rettungsdienste zum Einsatzort durchkommen.

Um in Zukunft solche Behinderungen zu vermeiden, werden die Fürther Polizei und die Verkehrsüberwachung der Stadt das Einhalten dieser Verkehrsvorschrift verstärkt kontrollieren und ahnden. Es muss mit einer Verwarnung von mindestens zehn Euro gerechnet werden.

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