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19.5.2006 - Stadtnachricht

Vogelgrippe: Ausnahmen vom Aufstallungsgebot

Mit der neuen Geflügel-Aufstallungsverordnung wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Gebieten generell Ausnahmen von dem grundsätzlich weiterhin geltenden Aufstallungsgebot zu erlassen. Ab sofort können Geflügelhalter der Stadt Fürth nach Erstattung einer schriftlichen Anzeige beim Veterinäramt Fürth ihr Geflügel wieder frei herumlaufen lassen. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das Freilaufen der Tiere nur mit der Einschränkung gilt, dass die Seuchenlage weiterhin so günstig bleibt. Auch wenn es in der Öffentlichkeit ruhiger um die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest geworden ist, so muss darauf hingewiesen werden, dass nach wie vor jede Woche Wildvögel auch in Bayern daran sterben. Die wärmeren Temperaturen und das Sonnenlicht machen die Virusausbreitung zwar schwerer, aber von einer Entwarnung kann noch keine Rede sein. Deshalb muss zur Überwachung auch jede Freilaufhaltung beim Veterinäramt angezeigt werden, damit im Bedarfsfall Seuchenbekämpfungsmaßnahmen schnell und gezielt greifen können. Wer jedoch schon seinen Antrag auf Freilaufhaltung beim Veterinäramt eingereicht hat, der ist seiner Anzeigepflicht nachgekommen, er erhält hierzu eine gesonderte Mitteilung.

Um die freilaufenden Hühner und sonstiges Geflügel vor einer Ansteckung zu schützen, sollten zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie z.B. Buchführung über Todesfälle, Fütterung an für Wildvögel unzugänglichen Stellen, kein Zugang betriebsfremder Personen weitere Hygienemaßnahmen getroffen werden. So sollten Freilandareale möglichst mit gesondertem Schuhwerk betreten werden oder nach Durchlaufen einer Desinfektionswanne. Wildvögel sind fern zu halten. Auch virologische Untersuchungen von verendetem Geflügel, vorgeschrieben für Kleinbestände (bis 100 Tiere) ab 3 Todesfälle und für größere Bestände ab 2 % Verluste in 24 Stunden, können , insbesondere bei Enten und Gänsen, die von anderen Geflügel getrennt aufgestallt wurden, schon früher sinnvoll werden.

Enten und Gänse, bei denen Freilaufhaltung besonders üblich ist, sind in Bezug auf Geflügelpest/Vogelgrippe besondere Problemfälle, weil sie auch unerkannt erkranken können und als Überträger fungieren können. Deshalb müssen sie grundsätzlich von anderem Geflügel abgesperrt bleiben und monatlich virologisch untersucht werden. Da die Untersuchungen, die am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden, nun vom Geflügelhalter selbst bezahlt werden müssen und sehr teuer sind, ist es ggf. alternativ zu den Untersuchungen ratsam, sogenannte "Indikatorhühner" mit aufzustallen (Anzahl in Abhängigkeit zur Bestandsgröße). Da Hühner sehr viel empfänglicher sind, kann der Befall mit der Geflügelpest/Vogelgrippe durch plötzliche Todesfälle dieser Indikatortiere, die natürlich sofort zu untersuchen sind, schnell erkannt werden.

Wer Geflügel an andere Bestände (also nicht zur Schlachtung) abgeben will, muss diese jedoch trotz Ausnahmeregelung mindestens 7 Tage aufstallen und frühestens vier Tage vor der Abgabe von einem Tierarzt in Augenschein nehmen lassen. Bei Enten und Gänsen muss der Tierarzt dabei virologische Untersuchungen durchführen. Nur mit der tierärztlichen Bescheinigung darf der Tierhalter dann sein Geflügel in den Verkehr bringen.

Für weitergehende Auskünfte steht das staatliche Veterinäramt Fürth unter 0911 / 9773 - 1901 zur Verfügung.

Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie unter Downloads die aktuelle Allgemeinverfügung.

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