Das neue Führungszeugnis, das das Bundesamt für Justiz am Montag, 18. Februar 2019, eingeführt hat, wartet nicht nur mit einem neuen Aussehen auf, es ist nun mehrsprachig und fälschungssicherer. Zudem haben die Verantwortlichen den Datenschutz verbessert.
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Die wohl auffälligste Änderung betrifft das oben links platzierte, weiße Adressfeld: Die deutliche Vergrößerung sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Die Daten zur Person stehen, anders als vorher, nun einheitlich oben rechts, unabhängig davon, ob ein Eintrag vorhanden ist, oder nicht. Bild: Bundesamt für Justiz
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Die Bezeichnungen der Personendaten werden von nun an in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keinen Eintrag, so steht auch diese Information in den genannten drei Sprachen.
Im Zuge der Neugestaltung wurde die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
In der rechten Spalte steht zur Veranschaulichung ein Flyer des Bundesamts für Justiz zur Verfügung. Über den dort auch zu findenden Link können Führungszeugnisse beantragt und weitere Informationen eingeholt werden.
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