Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 24. Juli 2019 schreibt die Stadt Fürth den Zukunftspreis 2023 hiermit öffentlich aus. Der Zukunftspreis wird für besondere Leistungen und Maßnahmen, die der Stadt Fürth sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen, verliehen
1. auf dem Gebiet Umwelt-, Natur- und Klimaschutz; insbesondere Leistungen zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Erhaltung und Verbesserung von Umweltbedingungen und der Verbesserung des Wohnumfeldes, zur umweltschonenden Mobilität als Alternative zum Auto, zur regenerativen Energienutzung sowie zur Nachhaltigkeit.
2. auf dem Gebiet der Sicherheit; insbesondere Leistungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung in kriminalpräventiven Angelegenheiten, zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und der Förderung der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung bei der präventiven Verbrechensbekämpfung.
3. auf dem Gebiet sozialer Unterstützung für bedürftige, ältere und behinderte Menschen im Alltag und in besonderen Lebenslagen.
Es können zu allen oben genannten Gebieten auch innovative Vorhaben, die noch in Planung sind, und der Stadt Fürth sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen, prämiert werden. Detailliert darzulegen sind sowohl die Idee als auch deren Umsetzung mit Zeitplan.
Der Zukunftspreis ist mit einem Geldbetrag von 10 000 Euro verbunden.
Er kann jedes Jahr verliehen und auf höchstens fünf Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Er kann an natürliche und juristische Personen sowie Personengruppen verliehen werden.
Neben und statt der Verleihung des Zukunftspreises der Stadt Fürth können Anerkennungen ohne Geldprämien zugesprochen werden.
Bewerbungen und Vorschläge sind bis spätestens Freitag, 16. Juni 2023, an den Oberbürgermeister der Stadt Fürth, 90744 Fürth, zu richten.
Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht zur Bewertung vorgelegt. Das Preisgericht spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Stadtrat aus. Über die Verleihung
entscheidet der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss des Rechtsweges.
Den Zukunftspreis verleiht der Oberbürgermeister durch Übergabe der Urkunde und des Preisgeldes.
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