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21.5.2019 - Stadtnachricht

Neue Zugangsregelung im Ämtergebäude Süd

Ab Dienstag, 11. Juni, ist der rückwärtige Zugang vom Hof zum Ämtergebäude Süd der Stadt Fürth nicht mehr möglich. Allen Besucherinnen und Besuchern steht künftig ausschließlich der Haupteingang an der Schwabacher Straße 170 zur Verfügung. Als Ausgang kann die Türe zum Hof weiterhin genutzt werden.

Die Konzentration des Besucherzugangs auf den Haupteingang mit Pförtnerloge entspricht heutigen Sicherheitsanforderungen. Aber auch die Steigerung der Dienstleistungsqualität spielt dabei eine wichtige Rolle. Das Ämtergebäude wird bald mit einem modernen, teilweise digitalen Leit- und Informationssystem ausgestattet, wovon sich wesentliche Elemente im Foyer befinden werden.

Der Zugang über den Haupteingang gewährleistet somit den größtmöglichen Nutzen für die Besucherinnen und Besucher. Der Haupteingang ist künftig Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr geöffnet, wobei sich an den Öffnungszeiten der Ämter nichts ändert. Der Aufzug im Hof steht nur noch Besucherinnen und Besucher zur Verfügung, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

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